AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle an Steffi Mayer erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass Steffi Mayer diese schriftlich anerkennt

“Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle von Steffi Mayer hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Daten auf CD, Fachabzüge usw.)

II. Urheberrecht
Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer bei Steffi Mayer.

Die von Steffi Mayer hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.

Überträgt Steffi Mayer Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Steffi Mayer.

Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.

Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online– und Printmedien (für den privaten Gebrauch)  ist Steffi Mayer, als Urheberin des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Steffi Mayer zum Schadensersatz.

Die Roh-Daten verbleiben bei Steffi Mayer. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
Für die Herstellung und Bearbeitung der Lichtbilder und Layouts wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.

Soweit Steffi Mayer Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese von Steffi Mayer anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die Steffi Mayer nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

Die Zahlung erfolgt per Rechnung.

Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von 25% fällig.

Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Steffi Mayer bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen von Steffi Mayer.

IV. Haftung
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Steffi Mayer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten , Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet Steffi Mayer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Steffi Mayer verwahrt die Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

Steffi Mayer haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
Nach Vorsortierung stellt Steffi Mayer dem Auftraggeber eine passwortgeschützte Online-Galerie für 14 Tage zur Verfügung, in welcher sich der Auftraggeber die entsprechenden Lichtbilder zur Bearbeitung auswählen kann.

Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Lichtbilder durch Steffi Mayer vollständig bearbeite. Steffi Mayer verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Lichtbilder an den Auftraggeber zu senden.

Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung, steht Steffi Mayer ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet:

Storno ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 25%;

Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %;

ab 2 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.

VI. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.

VII. Bildbearbeitung
Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil von Steffi Mayer und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.

Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Lichtbilder von Steffi Mayer im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass Steffi Mayer als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

VIII. Lieferzeiten und Reklamation
Steffi Mayer liefert ihre Arbeiten zumeist binnen 2 Arbeitswochen aus. Bei in Auftrag gegebenen Bildretuschen sowie Layouts gelten individuelle vereinbarte Lieferzeiten. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Sämtliche Arbeiten werden von Steffi Mayer mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

Sollten digital erworbene Lichtbilder sowie Layouts in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt Steffi Mayer hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge und farbverbindliche Proofs können über Steffi Mayer erworben werden.

IX. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg.

X. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.